...  Ihr kompetenter Partner in deutsch-polnischen Rechtsfragen:    Breslau - Wrocław  ٠ Augsburg - Gersthofen

Die Verständigung ...

... mit dem Vertragspartner, mit Behörden oder dem Prozessgegner ist oft ein ganz grund-

legendes Problem im grenzüberschreitenen Rechtsverkehr (Abschluss eines Vertrages, Stel-

lung eines Antrags etc.). Häufig reicht ein ungefähres Verständnis des Textes nicht aus, um die

juristische Tragweite dieser Rechtshandlungen voll überblicken zu können.

Aufgrund der Zweisprachigkeit unserer Kanzlei ist es eine Selbstverständlichkeit für uns, dieses Risiko für Sie von Anfang an auszuschalten.

Beglaubigte Übersetzungen ...

... sind im Gerichts- und Behördenverkehr vorgeschrieben. Manchmal wird auch von Privaten eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Der durch einen vereidigten Dolmetscher und Übersetzer angebrachte Beglaubigungsvermerk liefert die amtliche Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung.

Wir sind in der Lage, die Ihre Urkunden nach deutschem und polnischem Recht zu beglaubigen.

Übersetzungsbüro

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