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... Ihr kompetenter Partner in deutsch-polnischen Rechtsfragen: Breslau - Wrocław ٠ Augsburg - Gersthofen |
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Unser Leistungsspekrum ... |
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... folgt dem Grundsatz der Kanzlei, dass die Grenze zwischen bundesdeutschem und polnischem Hoheitsgebiet keine Beschränkung der Rechtsverfolgung und -gestaltung mehr darstellt bzw. darstellen darf: |
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Dies bezieht sich in erster Linie auf den Aufbau und rechtliche bzw. steuerliche Gestaltung einer grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeit (Import, Export, Speditionsrecht, Unternehmensgründung) als auch auf die damit verbundenen ganz persönlichen Lebensbereiche wie (Erbrecht, Familienrecht bis hin zum Aufenthaltsrecht). |
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